Archive for the ‘Uncategorized’ Category

eeePC versus Medion akoya mini

Montag, Juli 7th, 2008

So … am 03.07.2008 war es soweit: In den Filialen von Aldi Süd und Aldi Nord wurde das erste Netbook mit Intel Atom Prozesser verkauft: das Medion akoya mini.

Formfaktor entscheidet: eee oder akoya mini
Wie so viele andere auch, habe auch ich eines erstanden. Zwar bin ich Besitzer eines eee 701 der ersten Stunde (Markteinführung Deutschland am 26.01.2008), aber es mich dennoch gereizt. Warum habe ich dem eee abgeschworen? Für mich war und ist überwiegend der Formfaktor und das Einsatzgebiet ausschlaggebend. Der eee ist ein super Reisebegleiter, wenn es darum geht, Netbook-Funktionalität auf kleinstem Raum zu ermöglichen. Durch das kleine Display von nur 7″ konnte ein sehr kleines Gehäuse konstruiert werden, wodurch das Gerät in jede (Damen-)Handtasche passt.

Das Display: bigger is better
Durch das geringe Display ist aber leider auch so, dass längere Arbeiten schon etwas mühselig sind, da oftmals gescrolled werden muß. Wo wir bei den Einsatzgebieten ankommen. Ich verwende das Netbook (sei es eee oder akoya mini) für folgende Aufgaben:

  • Surfen im Netz
  • Schreiben von Einträgen für mein Weblog
  • Schreiben von Konzepten (für den Beruf)
  • kleinere Softwareentwicklungen mit eclipse oder NetBeans

An den Aufgaben ist schon sehr leicht zu erkennen, wo der Haken beim eee liegt. Der Display ist für längere Arbeiten einfach zu klein. Um Abends auf der Couch ein paar Webseiten zu besuchen oder eMails zu lesen, ist überhaupt kein Problem. Spätestens seit Firefox 3.0, der Webseiten als Ganzes verkleinern kann (inkl. Schriften, Layout und Bildern) kann man jede Seite für das 7″ Display “optimeren”. Allerdings ist damit einer Textverarbeitung nohc nicht geholfen :-/

Bei Dingen, die etwas mehr Auflösung benötigen, kann der akoya mini seine Vorteile ausspielen. Das 10″ Display bietet für den unterwegs-Faktor mehr als ausreichend Größe - auch Softwareentwicklungen sind mit fast keinen Einschränkungen machbar. Von daher sprich viel für das Gerät aus dem Hause Medion, der baugleich ist mit dem MSI Wind U100.

Drawbacks
Bei den guten Argumenten für den akoya mini - was spricht dagegen? Da wäre einerseits der Akku. Diesem kann man bedenkenlos ankreiden, das er zu klein dimensioniert ist. Der 3-Zellen-Akku hält (je nach Tätigkeit) um die zwei Stunden. Das ist eindeutig zu wenig für ein Netbook, bei dem Mobilität groß geschrieben werden sollte. Eigentlich war wohl angedacht, dem Kleinen den Großen zu spendieren, allerdings aufgrund gestiener Einkaufspreise für Akkuzellen hat das leider nicht funktioniert. Hier gibt es demnächst einen großen 6-Zellen-Akku der Laufzeiten von vier bis fünf Stunden ermöglich dürfte - man darf gespannt sein. Neben der größeren Akkuleistung muß dabei aber leider auch der größere Preis berücksichtigt werden: der Akku wird mit 99 EUR zu Buche schlagen (MEDIONshop). Man darf gespannt sein, was ggf. als Alternativen auf den Markt kommt, sobald auch der MSI Wind in freier Wildbahn gesichtet werden kann!

Fazit
Ein Netbook ist ein Kompromißgerät. Es ersetzt keinen Desktop-Arbeitsplatz und für viele Erledigungen unterwegs reicht einfach die vorhandene CPU-Leistung nicht aus. Das ist aber auch nicht das Ziel. Das Ziel eines Netbooks ist es, auf kleinem Raum Mobilität und Konnektivität bereit zu stellen. Das ganze verpackt in ein komfortabel zu bedienendes Gerät verpackt und schon wird ein Verkaufsschlager draus. Die Leistungsklasse hat auf jeden Fall das Zeug dazu, vor allem, wenn man etwas kreativ in den Anwendungen für solch ein Gerät ist.
Auch wenn das Ziel der Verkäufer eigentlich: “viel Internet” heißt, auch die Softwareentwicklung im Kleinen oder das erstellen von Dokumenten mit den gängigen Büroanwendungen ist kein Problem. Von daher eignen sich die Geräte der zweiten Generation sicherlich für alle mobilen Nomanden, die immer und überall in der Lage sein wollen, etwas zu tun.

Neue Self-Services für Business User?

Donnerstag, Februar 28th, 2008

Im Rahmen des SOA Expertenrats der Computerwoche hat Rolf Schumann einen Artikel über Mashups veröffentlicht.

Ich gehe eigentlich nicht davon aus, dass sich in nennenswerter Weise Mashups in näherer Zeit etablieren werden. Die Idee hinter einem Mashup ist, Daten aus unterschiedlichen Quellen zu rekombinieren, um darüber Mehrwert zu erzeugen.
Dazu bedarf es aber einiger Voraussetzungen:

  • Die Daten müssen vorhanden und entsprechend zugreifbar sein
  • Die Verknüpfung sollte einfach und schnell erfolgen

Das Vorhandensein von Daten ist dabei in den wenigsten Fällen ein Problem, aber allein das hoch-integrative Beispiel von Kartenmaterial zeigt auf, dass es um die Datenverknüpfung von internen wie externen Daten geht. Aus Datenschutzgründen ist es für Unternehmen sicherlich schwierig zu akzeptieren, dass Daten von außen den Daten “im Inneren” beigemischt werden. Der Mehrwert von Mashups kann schließlich in den wenigsten Fällen komplett im Unternehmen selber geleistet werden.

Vielmehr ist der Datenbestand im Unternehmen der Ausgangspunkt für ein Mashup. Darauf aufbauend können anschließend Daten “von extern” dazugezogen werden, um diese Informationen zu visualisieren oder wie-auch-immer anzureichern. Zumal die meisten Datentöpfe für diese Art der Verwendung auch nicht vorbereitet sind.

Neben diesen Problemen sind auch Aspekte des Zugriffs noch ungeklärt. Zugriffsschutz auf interne Daten muss auch bei Verwendung von Mashups erhalten bleiben. Dazu gibt es AFAIK in der “Szene” noch keine Antworten.

Die einfache Bereitstellung ist sicherlich auch noch ein riesiges Problem. Yahoo hat gezeigt, wie es “vereinfacht” gehen kann, aber ob dies das Ende der Fahnenstange ist, darf bezweifelt werden. Auch Google arbeitet in diesem Gebiet mit, auch hier dürften Innovationen noch zu erwarten sein. Das Credo muss auch hier sein, dass das Mashup

  • einfach und
  • für den Fachbereich verständlich

erstellt werden kann. Nur dann ist die Akzeptanz da, diese neue Möglichkeit aufzugreifen und Lösungen “mal eben so” zu erstellen und zu nutzen.

Aber auch wie Wiki’s oder Weblogs nach einer ganzen Weile Einzug ins Unternehmen halten, wird auch das Mashup seinen Platz in der Unternehmenswelt finden - und sei es nur als leichtgewichtige Möglichkeit, die Unzulänglichkeiten der im Einsatz befindlichen Applikationen “einfach” zu überspielen, indem dynamische Datenverknüpfungen  “on demand” geschaffen werden, um Fragen zu beantworten.

Nicht umsonst ist die statische Verknüpfung von an sich dynamischem Inhalt der große Vorteil. Diesen für die Geschäftswelt sichtbar zu machen und durch die IT in geordneten Bahnen umzusetzen ist sicherlich eine Herausforderung, die kommen wird. Nur wann - wie immer schwer abzusehen :)

Bloggen ohne Leser

Mittwoch, Februar 27th, 2008

Auf dem Basic Thinking Blog gibt es was nettes zu lesen zum Thema Blogging ohne Leser, bzw. wie man an Leser kommt.

Das Thema ist wichtig und auch in gewisser Weise interessant (da Zeitungen und Journalisten prinzipiell das gleiche Problem haben).

Dabei ist es aus meiner Sicht in erster Linie wichtig, dass man interessante Themen behandelt und diese aus seiner persönlichen Erfahrung heraus betrachtet. Dadurch dass jeder Mensch einen individuellen Hintergund hat, können Dinge, die dem Einen leicht fallen, für jemand anders ziemlich problematisch sein.

Die Quintessenz aus dem BTB Artikel: Authentisch sein, Persönliches mitteilen, und vor allem keine Trivialitäten kund tun - denn die interessieren mal überhaupt nicht :-)

Die ganzen Artikel und Empfehlungen, wie man “technisch” an neue Leser kommt, sind interessant, aber nur vordergründig. Spannend ist doch vielmehr aus eigener Kraft an Leser zu kommen (einerseits) und diese auch zu halten (andererseits). Die Optimierung des Weblogs für Suchmaschinen ist sicherlich nicht unwichtig, aber auch nicht kriegsentscheidend.

Schlußendlich kann ich ihm nur zustimmen und zwar auf ganzer Linie :) Und als Übung für das Schreiben von Artikeln und die Möglichkeit, in den “Flow” zu kommen, ist Blogging eine extrem gute Möglichkeit. Selbst wenn keiner mitlesen sollte :)

Learn How To Sell - Wie man Dinge an den Mann bringt

Sonntag, Februar 17th, 2008

Vor einiger Zeit wurde auf Dump Little Man ein Artikel zum Thema “Verkaufen” publiziert… hier die verkürzte Fassung mit ein paar Anmerkungen meinerseits zu dem Thema:

  • Probleme/Schwachstellen erkennen: um einen Artikel oder eine Dienstleistung zu verkaufen ist es wichtig, dass man das Problem des Kunden kennt. Nur dann kann man darstellen, wie man dieses Problem lösen wird.
  • Personen möchten keine Probleme hören, niemals! Statt dessen brauchen Sie Lösungen für anstehende Probleme - also sollte man lernen grundsätzlich immer in Lösungen zu sprechen und zu denken. Dann werden einem die Menschen auch zuhören, denn man verkündet eine frohe Botschaft (metaphorisch gesprochen)
  • Sein Gegenüber kennen: Je nachdem mit wem man sich unterhält, sollte man die Argumentation entsprechend auslegen. Personen in Managerpositionen sind daran interessiert, wie die Arbeit effizienter und kostengünstiger erledigt werden kann, wohingegen die Anwender oftmals an Features und anderen Vorzügen Interesse haben.
    • Es ist für jeden Verkaufsvorgang essenziell, sich darauf vorzubereiten. Man hat immer unterschiedliche Ansprechpartner und mit einer einheitlichen Präsentation unterschiedliche Bedarfsgruppen zu adressieren, ist schlicht tödlich. Aus diesem Grunde sollte man im Vorfeld eruieren, wer die Gesprächspartner sein werden und sich daran orientieren: Was für ein Interesse hat mein Gegenüber? Wie sind dessen Ziele ausgerichtet? - Daran orientiert kann man anschließend eine Argumentation aufbauen, die zielgenau das jeweilige Problem adressieren.
  • Oben anfangen: Ein Verkaufsvorgang ist umso einfacher, je weiter oben in der Organisation man startet. Man wird mit guter Wahrscheinlichkeit diese Personen erstmal nicht zu Gesicht bekommne, erhält aber wertvolle Informationen darüber, an wen man sich (zielgerichtet) wenden kann. Und hey, wenn mich jemand anruft mit der Information, dass er vom CEO (oder dessen Büro) an mich verwiesen wurde .. werde ich ihm wohl zuhören oder eher nicht?
  • Führe das Gegenüber: Käufer möchten geführt werden - also zeige ihnen einen klaren Weg vom Problem zur Lösung!
  • Vielleicht: Akzeptiere niemals ein “Vielleicht”. Nur ein “Ja” oder “Nein” zählt!
  • Das wichtigste an dem ganzen Artikel sind aber die folgenden Sätze: “Sales is not about selling. It’s about filling a need”.

    Das ist genau der Punkt. Verkaufen soll nicht verkaufen, sondern Probleme lösen. Und sobald man es schafft zu verdeutlichen, wie man ein Problem lösen wird und wie die Schritte dahin sind - hat man gewonnen!

    maxdome, EVE Online und die CPU

    Sonntag, Februar 10th, 2008

    Ich verwende seit kurzem die maxdome Movie-Flat. Da ich einen iMac besitze, ist das natürlich etwas schwierig, da maxdome nicht unter OSX genutzt werden kann. Das “Problem” heißt Windows Media 10 DRM - das fehlt leider für OSX, es wird aber von maxdome verwendet.

    Insofern - kein Problem, da ich sowieso eine Lizenz von Parallels Desktop for Mac besitze. Also flugs eine XP Pro Installation aufgesetzt (dank Parallels auch quasi “unattended”) und das ganze nach der üblichen Windows-Update Arie nochmal probiert. Parallels im Fenster, maxdome aufgerufen, Film ausgesucht - läuft!
    So weit, so gut. Nun noch parallel in einem anderen Fenster “EVE Online” gestartet, um noch eine handvoll Sprünge durch den virtuellen Raum zu machen. Und sieh da - es ruckelt ! Das ist mir bisher noch nicht passiert. Aber … mal gucken, was denn so übel viel CPU verbraucht!

    Wie es scheint, ist sowohl “EVE Online” nicht gerade rücksichtsvoll (hier wird es vermutlich an “cider”, der Emulationsumgebung für Windows und DirectX liegen), als auch Parallels bzw. Windows Media Player 10.

    Insgesamt - eigentlich unzufriedenstellendes Ergebnis. Aber ich werde sicherlich nicht auf einen Quad Core aufrüsten :-)) Auch wenn das natürlich ein Argument wäre Hihi

    Powered by ScribeFire.

    OpenSource VPN - SingleSignOn

    Sonntag, Mai 27th, 2007

    Der SSL Explorer ist eine Anwendung, mit der man auf Basis des Apache Tomcat Servers sich in ein Netzwerk einwählen kann. Dabei wird ein VPN (=Virtual Private Network) über HTTP-SSL eingesetzt.

    Innerhalb der Lösung kann dann über den Web-Browser auf konfigurierte Netzwerkfreigaben zugegriffen werden oder über ein Java-Applet auch ein Socket-basierter Tunnel eingerichtet werden.

    Demnächst kommt noch mehr zu dem Thema, inklusive kurzer Anleitung, wie man sowas einrichtet (wahrscheinlich unter Windows).
    Ich hab die Funktionsweise schon unter Windows und Mac OS X validiert, insofern gehe ich nicht davon aus, dass es unter *BSD oder Linux Schwierigkeiten gibt. Da die Lösung in Java geschrieben ist, steht auch anderen Laufzeitumgebungen nichts im Wege …

    Link: http://www.sshtools.com/showSslExplorerCommunity.do

    Massnahmen gegen Serverbeschlagnahmung

    Sonntag, Mai 27th, 2007

    Zitat von einem Posting aus dem Gentoo User Forum

    =======================
    Hintergrund der Empfehlung ist die Beschlagnahmung einer Festplatte aus einem gemieteten (Root?)-Server. Der Mieter hatte die Software TOR dort installiert (Anonymisierungs-Proxy). Im Rahmen einer Ermittlung im Umfeld Kinderpornographie hat die Staatsanwaltschaft anscheinend die Beschlagnahmung gegen den Betreiber (in diesem Falle Alturo) erlassen. Der Mieter wurde nur telefonisch auf Nachfrage darüber in Kenntnis gesetzt und hat auch den zugrundeliegenden Erlass nicht zu Gesicht bekommen.

    Eine erste Beratung beim Rechtsanwalt hat leider ergeben, dass dagegen nicht wirklich viel zu machen ist :-( Auch die ihm entstandenen Kosten bzgl. Neuinstallation bzw. Datenwiederherstellung sind nicht geltend zu machen, es sei denn, sie sind genau zu beziffern. Die Polizei hat die Festplatte leider gelöscht zurückgegeben, sodass eine Datensicherung wieder eingespielt werden musste..

    Indymedia berichtet zum Thema hier.
    Auch bei Golem wurde sowas schonmal notiert.
    Betroffene Betreiber sollten sich wehren. Ich vertrete als Rechtsanwalt einen betroffenen Serverbetreiber. Für andere Betroffene möchte ich daher folgende Hinweise geben:

    Gegen die Beschlagnahme kann man sich durch die sog. Beschwerde nach §§ 304, 306 StPO wehren. Die Beschwerde ist gegen alle erlassenen Beschlüsse und gegen die Verfügungen des Vorsitzenden zulässig. Auch Zeugen, Sachverständige und andere Personen können gegen Beschlüsse und Verfügungen, durch die sie betroffen werden, Beschwerde erheben. Die Beschwerde wird bei dem Gericht, von dem oder von dessen Vorsitzenden die angefochtene Entscheidung erlassen ist, zu Protokoll der Geschäftsstelle oder schriftlich eingelegt. Die Beauftragung eines Rechtsanwaltes ist dabei nicht zwingend erforderlich. Sollte sich auf den beschlagnahmten Festplatten andere Daten befinden, die evtl. strafrechtlich relevant sein könnten (Raubkopien etc) dann sollte man umgehend einen Rechtsanwalt aufsuchen.

    In einer schriftlichen Beschwerde kann man folgende Gründe vorbringen:

    1. Zur Beschwerdebefugnis
    Die Beschlagnahme des Servers hat dazu geführt, dass das Anbieten des Anonymisierungsdienstes nicht mehr möglich ist. Als Betreiber ist der Besschwerdeführer daher auch belastet und beschwerdebefugt. An der Feststellung der Rechtswidrigkeit hat der Beschwerdeführer darüberhinaus ein rechtlich geschütztes Interesse, da weitere Maßnahmen die Funktionsfähigkeit des Dienstes beeinträchtigen können und damit zu befürchten ist, dass die Erfüllung des gesetzlich geforderten Angebotes an Anonymisierungsdiensten beeinträchtigt wird.

    2. Fehlende Bekanntgabe
    Die Beschlagnahme ist rechtswidrig, weil sie dem Beschwerdeführer als Betreiber des Servers nicht bekannt gemacht wurde. Das Rechenzentrum der [Provider AG] ist zwar Eigentümer der Hardware des Servers, aber der Beschwerdeführer ist als Mieter des Servers Betreiber und durch die Beschlagnahme unmittelbar betroffen, weil ihm die Beteiligung an dem Anonymisierungsdienst insoweit nicht mehr möglich ist. Somit hätte die Beschlagnahme dem Beschwerdeführer unverzüglich mit oder nach der Beschlagnahme mitgeteilt werden müssen (§ 35 Abs. 2 StPO). Die Anschrift des Beschwerdeführers ist bei dem Rechenzentrum der [Provider AG] hinterlegt. Eine Mitteilung wäre auch deshalb notwendig gewesen, weil eine Behinderung der Ermittlungen nicht zu erwarten gewesen, weil er selbst über keine Daten über Nutzer verfügt.

    3. Umgehung der §§ 100g, 100h StPO
    Der Beschlagnahme des Servers ist außerdem deshalb rechtswidrig, weil sie eine unzulässige Umgehung der Regelungen der §§ 100g, 100h StPO darstellt. Die Notwendigkeit der Beschlagnahme wird damit begründet, dass nur so die Identität des Beschuldigten aufzudecken sei. Dies ist aber nur über eine Auswertung von Logdateien möglich. Logdateien sind Verkehrsdaten nach Telekommunikationsrecht, die durch §§ 100g, 100h StPO besonders geregelt sind und dem in Art. 10 Abs. 1 GG geschützten Fernmeldegeheimnisses Rechnung tragen. Diese Regelungen verdrängen somit die Möglichkeit, im Wege der Beschlagnahme Verkehrsdaten zu Informationszwecken zu erlangen (vgl. LG Frankfurt a.M., Beschluss vom 21. Oktober 2003, Az.: 5/8, Qs. 26/03, DuD 2003, 778).

    4. Ungeeignetheit zur Strafverfolgung
    Die Beschlagnahme ist unverhältnismäßig, weil sie ungeeignet ist, die Identität eines Beschuldigten aufzudecken, da sich auf dem Server keine
    Logdateien befinden, die Rückschlüsse auf die Nutzer zulassen. Der Anonymisierungsdienst funktioniert dergestalt, dass über eine Kette von Rechnern die Internetzugriffe verschlüsselt und technisch verborgen werden. Die Software “Tor” wird zwischen den Browser des Nutzers und das Internet
    geschaltet. Der Dienst ist so konfiguriert, dass kein Außenstehender, sowie kein anderer Nutzer und auch nicht der Betreiber selbst herausbekommen können, welche Verbindungen zu einem bestimmten Nutzer gehören. Für die Einzelheiten verweisen wir auf die öffentlich und damit auch den Ermittlungsbehörden verfügbaren technischen Informationen über den Dienst unter http://tor.eff.org/index.html.de

    5. Unverhältnismäßig wegen offensichtlichem Übermaß
    Die Beschlagnahme ist auch in ANbetracht der verfügbaren Informationen über die Funktionsweise des Dienstes unverhältnismäßig. Es steht den Strafermittlungsbehörden ein wesentlich milderes Mittel zur VErfügung. So hätte sich die Information und sofern notwendig auch eine Nachfrage über die technischen Funktionen des Dienstes angeboten. Im Übrigen wird darauf verwiesen, dass die genutzten Dokumente und Programme öffentlich mit Quelltext allgemein zugänglich sind, so dass auch aus diesem Grund eine Beschlagnahme nicht erforderlich war. Die Beschlagnahme des gesamten Servers ist auch deswegen unverhältnismäßig, weil so alle an der Nutzung des Dienstes Interessierten in ihren Kommunikationsmöglichkeiten beschränkt wurden und nicht nur der unbekannte Beschuldigte. Die Beschlagnahme hat damit in ihrer Wirkung eine erhebliche Streubreite. Die Beschlagnahme des kompletten Datenträgers ist besonders eingriffsintensiv und bedarf im Einzelfall einer regulierenden Beschränkung. So muss die Beschlagnahme zur Ermittlung und Verfolgung der Straftat insbesondere erforderlich sein. Dies ist nicht der Fall, wenn andere, weniger einschneidende Mittel zur Verfügung stehen (vergl. BVerfG 12. April 2005, Az.: 2 BvR 1027/02).

    Mit Einlegung der Beschwerde wird gleichzeitig die Aussetzung der Vollziehung des genannten Beschlusses und die Rückgabe der beschlagnahmten Gegenstände gemäß § 307 Abs. 2 StPO beantragt.

    Fernsehen im Internet

    Sonntag, Mai 27th, 2007

    OnlineGlotze.tv einfach im Web fernsehen - IPTV, WebTV, Internetfernsehen, DSL TV

    Eigentlich eine gute Idee :-) Mal schauen, ob es auch etwas taugt oder elendig ruckelt :-)

    Mit einer DSL6000 Leitung sollte eigentlich genug Bandbreite vorhanden sein, um parallel noch diverses mehr zu machen, aber: Who knows …

    Für Betreiber von öffentlichen FON Hotspots

    Sonntag, Mai 27th, 2007

    Hier ein Zitat von einem Nutzer von fonboard.de. Wer einen öffentlichen FON Router betreibt und damit Geld verdienen möchte, muss diesen bei der Bundesnetzagentur anmelden. Zudem ist ein Gewerbeschein notwendig.

    Hier der Post:


    Hallo alle zusammen,ich habe soeben ein sehr interessantes Gespräch mit Frau Finke der
    Bundesnetzagentur geführt deren Aussagen ich hier allen einmal mitteilen
    möchte.
    Es ist ja schon mehrfach von der Meldepflicht und der gewerblichen
    Nutzung die Rede gewesen und was diesbezüglich zu tun ist schildere ich
    kurz hier.

    Grundlegend versteht sich die öfentl. Bereitstellung eine WLAN-AP`s in
    Deutschland als selbstständige Tätigkeit für die man um die Einnahmen zu
    versteuern zumindest ein Kleingewerbe errichten muß (je nach Höhe der
    Einkünfte auch ein normales Gewerbe z.B. Einzelfirma).

    Weiterhin muss die Inbetriebnahme des oder der Router der Bundesnetz-
    agentur angezeigt werden, Formular zu finden unter:

    Bundesnetzagentur - Meldepflicht (ganz unten)

    Wichtig, ist man eine Einzelfirma oder GbR dann muß eine Kopie des
    Gewerbenachweises und des Personalausweises beigefügt werden!!!

    Die Anmeldung ist kostenlos.

    Ausfüllanleitung für den Betrieb eines oder mehrerer öffentl. WLAN AP`s 2,4GHz:

    Seite 1:
    A:
    Sollte verständlich sein der Name, die Anschrift etc.

    B:
    Kreuz bei “Aufnahme der Tätigkeit”

    Seite2:
    C:
    Kreuz bei “Das Unternehmen betreibt gewerblich…”

    Datum eintragen bei Aufnahme des Netzbetriebes

    Kreuz bei “Teilnehmernetzbetreiber (TNB)”

    Danach eine kurze Beschreibung, “Betrieb von WLAN-Routern im 2,4GHz
    Netz zum Zwecke der Nutzung durch Mitglieder einer Community etc.”

    Kreuz bei “Dem Unternehmen stehen eigene Übertragungswege…”
    (Hört sich zwr komisch an aber lt. Bundesnetzagentur bei WLAN korrekt)

    Kreuz bei “Dem Unternehmen stehen eigene Netzknoten…”
    (dahinter die Anzahl der betriebenen WLAN-Router, kann sich nachträglich jederzeit ändern)

    Seite 3:
    D: Kreuz bei “Das Unternehmen erbringt gewerblich…”, dahinter wieder Datum der Inbetriebnahme wie oben

    Bei “kurze Beschreibung…” einfach “siehe C” eintragen

    Seite 4:
    Es müssen folgende Punkte angekreuzt werden und jeweils das Datum wie oben eingetragen werden:

    5.2 und 10.2

    Seite 5:
    E: Kreuz im 1., 2. und 4. Kästchen

    So noch Ort und Datum sowie Unterschrift drunter und ab an die Bundesnetzagentur

    Denkt dran auch das Gewerbe anzumelden beim zuständigen Gewerbeamt, kostet ein paar Euro.

    WICHTIG, dies gilt nur für Betreiber eines öffentl. Zugänglichen AP`s der auch Geld dafür bekommt oder bekommen kann.

    Und noch ein Hinweis, Betrieber von Hotels, I-Net Cafès etc. sollten
    vor Inbetriebnahme eine Anfrage an die Bundesnetzagentur stellen und
    genau beschreiben was sie vorhaben, wichtig ist zu beschreiben ob bei
    Hotels z.B. nur Übernachtungsgäste Zugang haben oder auch Gäste im
    Restaurant etc.

    Man bekommt dann genaue Hinweise was auszufüllen ist und es geht
    schneller.

    Anschrift:
    Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
    Referat 513-7
    Liselotte-Hermann-Str. 20a
    09127 Chemnitz

    Es wäre schön wenn dieser Beitrag irgendwie als wichtig markiert werden könnte damit er immer oben bleibt, danke.

    [Edit]Habe es mal so geändert da man es auf jedes öffentl. WLAN beziehen kann.[/Edit]
    _________________
    Gruß pcexperte

    Lords of the Logistics

    Sonntag, Mai 27th, 2007

    Und hierzulande beschwert sich jeder über unpraktische Autos … wozu ein Auto ?
    http://aistigave.hit.bg/Logistics/
    Es ist unblaublich, was man alles so auf zwei Rädern transportieren kann. Aber eigentlich praktisch, wenn man etwas Geld beim Umzug sparen möchte. Die Aktion mit dem Kühlschrank .. auf die Art und Weise schafft man doch fast die halbe Küche ! :-D